Ein Pharmaunternehmen behauptet, dass höchstens \(10\,\%\) der Patienten Nebenwirkungen bei einem neuen Medikament zeigen. Ein Forscherteam testet diese Behauptung mit einer Stichprobe von \(n = 80\) Patienten auf einem Signifikanzniveau von \(\alpha = 5\,\%\).
a) Bestimme den Ablehnungsbereich für die Nullhypothese \(H_0: p \leq 0{,}1\).
b) Ein Mitglied des Teams stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit für genau \(12\) Patienten mit Nebenwirkungen unter der Annahme \(p = 0{,}1\) nur etwa \(4{,}7\,\%\) beträgt. Da dies kleiner als \(\alpha = 5\,\%\) ist, schlägt es vor, die Nullhypothese bei einem Ergebnis von \(12\) Treffern abzulehnen. Beurteile diesen Vorschlag.
c) Berechne die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 1. Art (tatsächliches Signifikanzniveau) sowie die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 2. Art für den Fall, dass der wahre Anteil der Patienten mit Nebenwirkungen in Wirklichkeit \(p = 0{,}2\) beträgt.
Denkanstöße
- Überlege dir zuerst, ob es sich um einen linksseitigen, rechtsseitigen oder beidseitigen Test handelt.
- Welche Werte für die Anzahl der Treffer sprechen gegen die Nullhypothese?
- Bei der Entscheidung über die Ablehnung zählt nicht das Eintreffen eines exakten Wertes, sondern wie extrem das Gesamtergebnis im Vergleich zur Erwartung ist.
- Was bedeutet es für die Fehlerwahrscheinlichkeit, wenn man die Grenze des Ablehnungsbereichs verschiebt?
- Der Fehler 2. Art tritt auf, wenn man die Nullhypothese nicht verwirft, obwohl sie eigentlich falsch ist.
Lösung
1. Bestimmung des Ablehnungsbereichs (\(H_0: p \leq 0{,}1\), rechtsseitiger Test): Gesucht ist das kleinste \(k\), für das \(P_{0{,}1}^{80}(X \geq k) \leq 0{,}05\) gilt. Dies ist gleichbedeutend mit \(P_{0{,}1}^{80}(X \leq k-1) \geq 0{,}95\). Aus der Tabelle der kumulierten Binomialverteilung folgt für \(n=80, p=0{,}1\): \(P(X \leq 12) \approx 0{,}9462\) und \(P(X \leq 13) \approx 0{,}9733\). Somit ist \(k-1 = 13\), also \(k = 14\). Der Ablehnungsbereich ist \(K = \{14, 15, \dots, 80\}\).
2. Beurteilung des Vorschlags: Die Argumentation ist falsch, da bei einem Signifikanztest nicht die Einzelwahrscheinlichkeit \(P(X=k)\), sondern die Wahrscheinlichkeit des gesamten rechten Randes (die Überschreitungswahrscheinlichkeit \(P(X \geq k)\)) betrachtet werden muss. Würde man bereits bei \(12\) Treffern ablehnen, müsste man konsequenterweise auch bei allen Werten größer als \(12\) ablehnen. Die Irrtumswahrscheinlichkeit wäre dann \(P(X \geq 12) = P(X \geq 13) + P(X=12) \approx 0{,}0538 + 0{,}0466 = 0{,}1004\), also rund \(10\,\%\), was das Signifikanzniveau von \(5\,\%\) deutlich überschreitet.
3. Fehler 1. Art: Dies ist die Wahrscheinlichkeit, dass \(X\) im Ablehnungsbereich liegt, obwohl \(p=0{,}1\) gilt: \(P_{0{,}1}^{80}(X \geq 14) = 1 - P_{0{,}1}^{80}(X \leq 13) \approx 1 - 0{,}9733 = 0{,}0267\).
4. Fehler 2. Art: Dies ist die Wahrscheinlichkeit, dass \(X\) im Nichtablehnungsbereich \(\bar{K} = \{0, \dots, 13\}\) liegt, obwohl \(p=0{,}2\) gilt: \(P_{0{,}2}^{80}(X \leq 13) \approx 0{,}2470\).
Antwort
a) Der Ablehnungsbereich ist \(K = \{14, 15, \dots, 80\}\).
b) Der Vorschlag ist falsch, da für die Testentscheidung die kumulierte Wahrscheinlichkeit \(P(X \geq 12)\) maßgeblich ist. Diese liegt mit ca. \(10{,}04\,\%\) über dem Signifikanzniveau von \(5\,\%\).
c) Die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 1. Art beträgt ca. \(2{,}67\,\%\). Die Wahrscheinlichkeit für den Fehler 2. Art bei \(p = 0{,}2\) beträgt ca. \(24{,}70\,\%\).